Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 25.06.2010
Die schnelle Abfolge von Wett-Möglichkeiten und die vergleichsweise zügige Entscheidung über Gewinn oder Verlust bei Live-Wetten können für die Teilnehmenden die Gefahr erhöhen, die Kontrolle über das Spiel zu verlieren. Dann wird häufiger und mehr Geld eingesetzt als ursprünglich geplant. "Die Spielerinnen und Spieler sind sich oft sicher, den Spielausgang kontrollieren oder vorhersagen zu können. Dabei wird das eigene Wissen jedoch schnell überschätzt. Der Ausgang von Live-Wetten kann nicht beeinflusst werden", betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Nach der bestehenden Rechtslage können Sportwetten in Deutschland ausschließlich über staatliche Anbieter abgegeben werden, etwa über Lotto-Annahmestellen. Dies soll Suchtgefahren minimieren und den Jugend- und Spielerschutz gewährleisten. Live-Wetten sind in Deutschland verboten, werden jedoch von illegalen Sportwettanbietern vor allem im Internet angeboten.
Seit 2007 führt die BZgA in Kooperation mit dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) die Präventionskampagne "Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht!" durch. Mit bundesweiten Aufklärungsmaßnahmen, regionalen Informations- und Beratungsangeboten sowie der Zusammenarbeit mit Suchtpräventionseinrichtungen auf Landesebene wird die Bevölkerung auf die Risiken von Glücksspielangeboten aufmerksam gemacht.
Auf der Internetseite der BZgA http://www.spielen-mit-verantwortung.de finden Betroffene und Angehörige ein umfangreiches Informations- und Beratungsangebot mit einem kostenlosen Online-Ausstiegsprogramm, einer Chat-Sprechstunde und einem Selbsttest zum eigenen Wettverhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur telefonischen Beratung unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1 37 27 00. Broschüren zum Thema Glücksspiel und Glücksspielsucht können ebenfalls kostenfrei unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-Mail: order [at] bzga.de, www.bzga.de [http://www.bzga.de/infomaterialien/suchtvorbeugung/?addinfo=1 ].
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postfach 91 01 52
51071 Köln
Telefon: 0221 8992-0 / Durchwahl: -280
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